5. COVID-19-SCHUMAV - BUNDESWEITER LOCKDOWN FÜR UNGEIMPFTE
Die mit heute Mitternacht Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich. Für den Sport lassen sich folgende Punkte festhalten, die in weiterer Folge angeführt werden.
+ Zusammenkünfte, ungeachtet der TeilnehmerInnenzahl, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis
+ Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen
+ bis zum Ende der Schulpflicht gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis (in Wien nur bis 12 Jahre und 3 Monate)
+ eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls weiterhin als 2G-Nachweis
Die aktuell gültige Verordnung gibt es HIER:
Alle Details zur Bundesverordnung gibt es HIER gewohnt unter unseren FAQ