LOCKDOWN-ERLEICHTERUNGEN: OUTDOOR-SPORTSTÄTTEN DÜRFEN ÖFFNEN

Die mit Montag, 7.12., 00:00 Uhr, in Kraft tretende neue Verordnung bringt kleine Lockerungen für den Sportbereich mit sich


✔️ Outdoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen, es müssen jedoch 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen

✔️ Sport ist nun auch wieder mit max. 6 Personen aus max. 2 Haushalten (zzgl. max. 6 Kinder/Minderjähriger, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht) möglich, 1 m Abstand ist jedoch verpflichtend

✔️ Die Ausnahme für SpitzensportlerInnen bleibt wie bisher

Die ab 7.12. gültige Verordnung gibt es hier auf sportaustria.at