Der OEPS bekennt sich zusammengefasst zu den nachstehenden Empfehlungen
Reiten in Reitschulen als nicht öffentliche Sportstätte:
Reitschulen sind verpflichtet die Voraussetzungen für die Kundenbereiche von Betriebsstätten einzuhalten.
- Das heißt, u.a. dass das Betreten grundsätzlich nur mit 2-G Nachweis erlaubt ist und in geschlossenen
Räumen eine Maske zu tragen ist. Der 2-G Nachweis ist für die Dauer des Aufenthaltes bereitzuhalten.
Während der Sportausübung muss vom Schüler nie eine Maske getragen werden.
- TrainerInnen und BetreuerInnen im Spitzen- und Breitensport müssen im Zuge ihrer beruflichen
Tätigkeit zumindest einen 3-G Nachweis erbringen. Abhängig von den Rahmenbedingungen
(indoor/outdoor, Körperkontakt) können vom Verantwortlichen auch strengere Regelungen im Hinblick
auf das Tragen einer Maske (z.B. FFP2 Maskenpflicht), oder ein 2,5-G Nachweis vorgesehen werden.
- Kein Mindestabstand!
- Gruppenunterricht und Ausreiten ist ohne Beschränkung zulässig.
Reiten im Einstellbetrieb:
- Der Einstellbetrieb darf nur betreten werden, um im Freien, am Außenplatz, oder in der Hallen zu reiten,
wenn der 2-G Nachweis erbracht werden kann. Dieser Nachweis einer geringen epidemiologischen
Gefahr ist für die Dauer des Aufenthaltes bereitzuhalten.
- Der Einstellbetrieb darf auch ohne Maske betreten werden, wenn der Zweck der Betretung
Sportausübung ist. Auch die geschlossenen Räumlichkeiten (Sattelkammer, Umkleideräume, Toiletten,
Putzplätze) dürfen ohne Maske betreten werden, soweit die Betretung zur Ausübung des Sports
erforderlich ist.
Einzelunterricht und auch Gruppenunterricht ist weiterhin für alle ReiterInnen zulässig.
- TrainerInnen gelten als DienstleisterInnen und haben die dafür geltenden Vorschriften zu beachten u.a.
3-G Regel. Abhängig von den Rahmenbedingungen (indoor/outdoor, Körperkontakt) können vom
Verantwortlichen auch strengere Regelungen im Hinblick auf das Tragen einer Maske (z.B.: FFP2
Maskenpflicht) oder ein 2,5-G Nachweis vorgesehen werden.
- Der/Die ReitstallbetreiberIn, oder eine von ihm namhaft gemachte Person (COVID-19 Beauftragter), hat
auf die Einhaltung von Corona-Schutzvorschriften zu achten.
Ausreiten:
- Es gibt keine Höchstgrenze, Ausreiten ist weiter uneingeschränkt möglich!
Zusammenkünfte/Veranstaltungen (Turnier, Training, Kurse, Gruppen):
Es gilt folgende Höchstgrenzen zu beachten:
- Zusammenkünfte bis zu 25 TeilnehmerInnen zur Sportausübung sind indoor wie outdoor, zwischen 0-24
Uhr, mit und ohne ZuschauerInnen, bei 2-G Nachweis (beim Betreten der nicht öffentlichen Sportstätte!)
erlaubt und müssen weder angezeigt noch bewilligt werden.
- Es gilt kein Mindestabstand. Contact Tracing zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung (Vor- und
Familiennamen, Telefonnummer, Email-Adresse und Datum und Uhrzeit des Betretens) ist bei einem
Aufenthalt länger als 15 Minuten erforderlich und dann, wenn der Aufenthalt nicht überwiegend im Freien
ist.
- Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen hat der für die Zusammenkunft Verantwortliche
auch abseits von nicht-öffentlichen Sportstätten einen 2-G Nachweis zu verlangen. Die TeilnehmerInnen
haben den Nachweis auch für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Contact Tracing zum Zweck der
Kontaktpersonennachverfolgung (Vor- und Familiennamen, Telefonnummer, Email-Adresse und Datum
und Uhrzeit des Betretens) ist erforderlich!
Bei Zusammenkünften mit mehr als 50 TeilnehmerInnen:
- Der/Die für die Zusammenkunft Verantwortliche hat die Zusammenkunft spätestens eine Woche vorher
bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
- Ein 2-G Nachweis ist zu erbringen. Indoor entfällt auch abseits der Sportausübung die Maskenpflicht. Der
2-G Nachweis ist für die Dauer des Aufenthaltes bereitzuhalten.
- Contact Tracing erforderlich!
- Der/Die Verantwortliche hat eine/n COVID-19-Beauftragte/n zu bestellen. Ein COVID-19-
Präventionskonzept ist auszuarbeiten und umzusetzen.
- Stichprobenartige Überprüfung des Corona Konzeptes durch die Bezirksverwaltungsbehörde! Daher
während der Dauer der Zusammenkunft bereithalten, um es auf Verlangen vorlegen zu können!
Bei Zusammenkünften mit mehr als 250 TeilnehmerInnen:
- Bei Zusammenkünften mit oder ohne ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ist
ein 2-G Nachweis zu erbringen. Indoor entfällt auch abseits der Sportausübung die Maskenpflicht.
- Der/Die für die Zusammenkunft Verantwortliche hat zusätzlich eine Bewilligung der örtlich zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen.
- Es ist ein COVID-19 Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Ein COVID-19 Beauftragter ist zu
bestellen.
- Contact Tracing ist erforderlich!
Für alle Zusammenkünfte gilt:
- Sofern die sportliche Veranstaltung und deren ZuschauerInnen nicht als getrennte Zusammenkünfte
organisiert werden, sind SportlerInnen wie auch ZuschauerInnen gleichermaßen für die maximale
TeilnehmerInnenanzahl zu berücksichtigen.
- An einem Ort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern die Höchstzahl pro
Zusammenkunft nicht überschritten wird und durch geeignete Maßnahmen, wie etwa durch räumliche
oder bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung, eine Durchmischung der TeilnehmerInnen der
gleichzeitig stattfindenden Zusammenkünfte ausgeschlossen und das Infektionsrisiko minimiert wird.
Zusammenkünfte im Spitzensport:
- Veranstaltungen (Training/Kurs/Gruppe/Wettkampf) bei denen ausschließlich SpitzensportlerInnen
gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 Sport ausüben, sind ohne Personenbeschränkungen zulässig.
- SpitzensportlerInnen sowie deren TrainerInnen haben für den Trainings- und Wettkampfbetrieb einen 3-
G Nachweis vorzuweisen, wenn physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden
können.
- Für diese Personen, basierend auf einer Risikoanalyse, ist ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes
COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen und
ein/e COVID-19 Beauftragte/r zu bestellen.
- Durch ärztliche Betreuung und durch COVID-19 Testungen der SportlerInnen, BetreuerInnen und
TrainerInnen ist darauf hinzuwirken, dass das Infektionsrisiko minimiert wird.