DEFINITION LEISTUNGS- UND SPITZENSPORT
Ergänzend sei hier auf die Defintion von Leistungs- und Spitzensport hingewiesen: laut § 3 Z 6 BSFG 2017 bedeutet Leistungssport/Spitzensport: Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen.
Für den Österreichischen Pferdesportverband sind SpitzensportlerInnen A- und B-Kadermitglieder aller Sparten und all jene PferdesportlerInnen, die eine aufrechte internationale Qualifikation nachweisen können.
Alle PferdesportlerInnen, die 2018, 2019 oder 2020 international gestartet sind oder eine gültige Lizenz der Stufe 2, 3 oder 4 der jeweiligen Sparte besitzen oder Mitglieder des OEPS-Talente-Teams sind, fallen in diese Regelung.