In Ungarn und der Slowakei wurden aktuell in Grenznähe zu Österreich mehrere Fälle der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Nutztieren bestätigt. Um das Risiko einer Einschleppung der Seuche nach Österreich zu verringern, wurden umfangreiche Einfuhrbeschränkungen für lebende Tiere und Güter (Heu und Stroh!) aus Ungarn und der Slowakei erlassen.
Die Einfuhrbeschränkungen gelten für „empfängliche Arten“, also Paarhufer und Rüsseltiere (z.B. Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Lamas, Alpakas, Rehe, Hirsche,Wildschweine). Equiden (Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) sind für Maul- und Klauenseuche nicht empfänglich und daher von den Einfuhrbeschränkungen per se nicht betroffen. Durch Equiden (ebenso wie Menschen und etwa Hunde) und deren Transport kann das Virus jedoch indirekt über große Entfernungen verschleppt werden.
Die MKS ist eine hochansteckende virale Erkrankung, die vor allem Paarhufer wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine befällt. Da die vorbeugende Impfung und Behandlung von betroffenen Tieren in der EU verboten ist, müssen im Fall der Fälle alle empfänglichen Tiere des Seuchenausbruchsbetriebs gekeult werden.
Tierschauen und Pferdesportveranstaltungen stellen eine sehr große Gefahr im Zusammenhang mit der Weiterverbreitung des Virus dar. Mit Beginn der Freiluft-Turniersaison finden zahlreiche Transporte von Pferden aus und in alle Mitgliedstaaten statt. Zum Teil kommen die Pferde aus Betrieben, die in unmittelbarer Nähe zu den Ausbruchsorten der MKS liegen, bzw. werden auf den Herkunftsbetrieben neben den Pferden auch Klauentiere gehalten.
Um die die Weiterverbreitung dieser wirtschaftlich sehr bedeutenden Seuche nach Österreich zu verhindern, wurden die Österreichischen AmtstierärztInnen an die Möglichkeit erinnert, dass gemäß § 32 TGG24, Absatz 5 (Tiergesundheitsgesetz 2024, Kontrolle von Veranstaltungen mit Tieren) vom Veranstalter im Vorfeld ein Präventivkonzept vorgelegt werden kann, welches sicherstellt, dass mit der Abhaltung der Veranstaltung keine Gefahr der Einschleppung oder Weiterverbreitung einer Tierseuche zu befürchten ist. Sollten Präventivkonzepte vorgelegt werden, sind diese im Besonderen im Hinblick auf die Biosicherheitsmaßnahmen hinsichtlich der MKS oder auf konkrete Maßnahmen zu überprüfen. Das Sicherheitskonzept ist mittels Bescheid zu bewilligen und die Einhaltung vor Ort zu überprüfen.
An den OEPS ergeht von Seiten des BMASGPK die Bitte, ihre Turnierveranstalter über die Risiken und getroffenen Vorkehrungsmaßnahmen bei der Abhaltung von Turnieren zu informieren und auch die Möglichkeit zu erwägen, Turniere bis auf Weiteres abzusagen bzw. zu verschieben. Vor allem, wenn:
Die Anreise von Teilnehmern aus den betroffenen Mitgliedstaaten geplant ist
die Turniere auf Betrieben stattfinden, auf denen nicht nur Pferde, sondern gleichzeitig auch empfängliche Tiere gehalten werden auf umliegenden Betrieben empfängliche Tiere gehalten werden. Eine Übertragung ist z.B. auch durch Wildtiere möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Landwirtschaftskammern Zuchtveranstaltungen (Stutbuchaufnahmen etc.) bis auf Weiteres verschoben wurden und bereits auf Eigeninitiative Turniere im In- und Ausland abgesagt wurden (Zwettl/NÖ, Internationale Turniere in Babolna). Die Österreichischen Landwirte tun ihr Bestes um ihre Tiere zu schützen und ersuchen um Mithilfe und Solidarität zur Gesunderhaltung ihrer Tiere! Danke!